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1.1 Steuerung
1.1 Steuerung
1.1.1 Strategische Steuerung
Die Digitalisierung des Berliner Schulwesens wird unter Beteiligung der verantwortlichen Fachbereiche in Schulen, Schulbehörden (Schulträger) und Schulaufsichtsbehörde kontinuierlich strategisch gesteuert. Dies umfasst die Ausrichtung auf übergeordnete Ziele, die Entscheidung über Maßnahmen und Prioritäten, die Abstimmung des fachlichen und technischen Zusammenspiels sowie die Beschaffung der erforderlichen Haushaltsmittel.
1.1.2 Primat der Fachlichkeit
Die Digitalisierung des Berliner Schulwesens folgt dem Primat der Fachlichkeit. Sie gestaltet digitale Lösungen aus der Perspektive der pädagogischen und administrativen Prozesse sowie ihrer jeweiligen Zielsysteme.
1.1.3 Pädagogik und Administration zusammendenken
Die Digitalisierung des Berliner Schulwesens denkt die Anforderungen aus Pädagogik und Administration zusammen. Sie stellt digitale Lösungen bereit, die in ihrem Zusammenspiel die enge Verzahnung der pädagogischen und administrativen Prozesse angemessen berücksichtigen.
1.1.4 Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Digitalisierung des Berliner Schulwesens verfügt über rechtliche Rahmenbedingungen, die auf die spezifischen Belange der verschiedenen Handlungsfelder ausgerichtet sind und den handelnden Akteuren eine rechtskonforme Umsetzung der Digitalisierung ermöglichen.
1.1.5 Fachlicher Austausch in Netzwerken
Die Akteure des Berliner Schulwesens etablieren einen regelmäßigen Austausch mit nationalen und internationalen Partnern aus Bildungseinrichtungen, Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft über Rahmenbedingungen und Möglichkeiten einer Schule in der digitalen Welt.
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1.2 Lehren und Lernen
1.2 Lehren und Lernen
1.2.1 Lehren und Lernen mit und über Medien als selbstverständliche Praxis
Lehren und Lernen mit und über Medien ist selbstverständliche Praxis des pädagogischen Personals im Unterricht sowie in der außerunterrichtlichen Förderung und Betreuung, sowohl in Präsenzphasen an der Schule als auch in der Bereitstellung und Organisation von digitalen Lernangeboten, die Schülerinnen und Schüler an außerschulischen Lernorten nutzen.
1.2.2 Zeitgemäße Gestaltung von Lehr-/Lernprozessen
Das pädagogische Personal setzt digitale Lösungen gezielt zur zeitgemäßen Gestaltung von Lehr-/ Lernprozessen ein, um individuelle Leistungs- und Kompetenzentwicklung, selbstgesteuertes und kollaboratives Lernen sowie Inklusion und Teilhabe zu fördern. Dabei werden Teilhaberisiken, die aus gesellschaftlichen Ungleichheitsverhältnissen erwachsen, reflektiert und bei der Auswahl der digitalen Lösungen und der Gestaltung der Lehr-/ Lernprozesse berücksichtigt.
1.2.3 Entwicklung der Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern für die digitale Welt
Lehren und Lernen mit und über Medien erfolgt kompetenzbezogen und orientiert sich an gängigen nationalen und internationalen Modellen (insb. Basiscurriculum Medienbildung, KMK-Kompetenzmodell, DigComp). Als verbindliche Aufgabe aller Unterrichtsfächer werden die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler herausgebildet, die für ein sachgerechtes, selbstbestimmtes, kreatives und verantwortliches Handeln in einer Gesellschaft essentiell sind, die von zunehmenden Digitalisierungsprozessen geprägt wird.
1.2.4 Digital gestützte Gestaltung von kompetenzorientierter Standardsicherung
Lehren und Lernen mit und über Medien integriert digitale Lösungen zur digital gestützten Gestaltung von lernprozessbegleitender Diagnose und Förderung sowie von kompetenzorientierter Standardsicherung. Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler bedienen sich hierzu aus einem standardisierten Angebot digitaler Assessment- und Aufgabenformate, das eine an den fachbezogenen und fachübergreifenden Standards des Rahmenlehrplans ausgerichtete und schulrechtlich abgesicherte Nutzung ermöglicht.
1.2.5 Verfügbarkeit von digitalen Bildungsmedien
Das pädagogische Personal, die Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigten können ein strukturiertes, leicht auffindbares und rahmenlehrplankonformes Angebot an digitalen Bildungsmedien orts-, zeit- und geräteunabhängig nutzen. Qualifiziertes pädagogisches Personal kann zudem eigene digitale Bildungsmedien erstellen und für die Nutzung freigeben.
1.2.6 Landesweite Lehr-/ Lernumgebung
Als virtuellen Raum für das Lehren und Lernen mit und über Medien nutzen das pädagogische Personal, die Schülerinnen und Schüler, die Erziehungsberechtigten und außerschulische Kooperationspartner (z. B. Ausbildungsbetriebe) orts-, zeit- und geräteunabhängig das Angebot einer landesweiten Lehr-/ Lernumgebung.
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1.3 Verwaltung und Organisation
1.3 Verwaltung und Organisation
1.3.1 Zeitgemäße Gestaltung von Verwaltungsprozessen
Die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse des Berliner Schulwesens nutzt digitale Fachverfahren für eine zeitgemäße Gestaltung von transparenten, wirtschaftlichen, benutzerfreundlichen und barrierefreien Verwaltungsverfahren. Digitale Fachverfahren unterstützen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und in der Anwendung des geltenden Regelwerks.
1.3.2 Bedarfsgerechte Verfügbarkeit von Informationen
Digitale Fachverfahren machen prozessbezogene Informationen in hoher Qualität bedarfsgerecht verfügbar, die die Beschäftigten in den Schulen, in den Schulbehörden (Schulträger) und in der Schulaufsichtsbehörde für die Erbringung der administrativen Steuerungs- und Serviceleistungen sowie für die Gestaltung des Schulwesens benötigen.
1.3.3 Ebenen übergreifende Ausrichtung digitaler Fachverfahren
Digitale Fachverfahren sind ebenenübergreifend ausgerichtet und erleichtern das Zusammenwirken der Beschäftigten der Schulaufsichtsbehörde, der Schulbehörden (Schulträger) sowie der öffentlichen Schulen des Landes Berlin. Sie beziehen bedarfsweise auch Schulen in freier Trägerschaft und externe Partner ein.
1.3.4 Digitale Verwaltungsleistungen
Digitale Fachverfahren bieten Erziehungsberechtigten, Schülerinnen und Schülern sowie außerschulischen Akteuren und Organisationen die Möglichkeit, die Serviceleistungen des Berliner Schulwesens mit minimalem Aufwand einfach zu beantragen und in Anspruch zu nehmen. Dabei werden Teilhabe- und Diskriminierungsrisiken, die aus gesellschaftlichen Ungleichheitsverhältnissen erwachsen, reflektiert und bei der Gestaltung der Fachverfahren berücksichtigt.
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1.4 Zusammenarbeit und Kommunikation
1.4 Zusammenarbeit und Kommunikation
1.4.1 Strukturierter Zugang zu digitalen Lösungen
Das Berliner Schulportal dient den Beschäftigten der Schulaufsichtsbehörde, der Schulbehörden (Schulträger), der öffentlichen Schulen des Landes Berlin sowie externen Akteuren als zentraler Einstiegspunkt für einen personalisierten, strukturierten und prozessorientierten Zugang zu den digitalen Lösungen und Informationsangeboten, die sie für die gemeinsame Wahrnehmung ihrer Aufgaben in administrativen und pädagogischen Prozessen benötigen.
1.4.2 Verlässliche Kommunikationsbeziehungen
Das pädagogische Personal nutzt dienstliche Lösungen (z. B. E-Mail) für die ortsungebundene, schnelle und sichere Kommunikation und Zusammenarbeit mit der Schulaufsichtsbehörde, den Schulbehörden (Schulträger), dem Kollegium, den Erziehungsberechtigten, den Schülerinnen und Schülern sowie mit außerschulischen Kooperationspartnern (z. B. Ausbildungsbetrieben bei Lernortkooperationen).
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1.5 Aus-, Fort- und Weiterbildung
1.5 Aus-, Fort- und Weiterbildung
1.5.1 Lehren und Lernen mit und über Medien als selbstverständliche Praxis der Lehrkräftebildung
Lehren und Lernen mit und über Medien ist selbstverständlicher Bestandteil der Angebote des Quereinstiegs, der Seminare des Vorbereitungsdienstes sowie der Angebote der Fort- und Weiterbildung, sowohl in Präsenzveranstaltungen als auch in der Bereitstellung und Organisation von digitalen Lehr- und Lernangeboten, die von Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern sowie von Lehrkräften orts-, zeit- und geräteunabhängig genutzt werden.
1.5.2 Zeitgemäße Gestaltung von Lehr-/ Lernprozessen in der Lehrkräftebildung
Seminar- und Fachseminarleitungen sowie Lehrende in den Qualifizierungsmaßnahmen des Quereinstiegs und in der Fort- und Weiterbildung setzen digitale Lösungen gezielt zur zeitgemäßen Gestaltung von Lehr-/ Lernprozessen ein, um individuelle Leistungs- und Kompetenzentwicklung, selbstgesteuertes und kollaboratives Lehren und Lernen sowie Inklusion und Teilhabe zu fördern. Dabei werden Teilhaberisiken, die aus gesellschaftlichen Ungleichheitsverhältnissen erwachsen, reflektiert und bei der Auswahl der digitalen Lösungen und der Gestaltung der Lehr- / Lernprozesse berücksichtigt.
1.5.3 Kompetenzentwicklung des pädagogischen Personals für eine Schule in der digitalen Welt
Die Kompetenzentwicklung des pädagogischen Personals für das Lehren mit und über Medien orientiert sich an gängigen nationalen und internationalen Modellen (insb. KMK-Kompetenzmodell, DigCompEdu). Als verbindliche Aufgabe sowohl des Lehramtsstudiums, des Vorbereitungsdienstes, der Angebote des Quereinstiegs als auch der Fort- und Weiterbildung werden die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Lehrkräfte herausgebildet, die für eine effiziente, inklusive und innovative Gestaltung von Lehr-/Lernprozessen und außerunterrichtlicher Förderung und Betreuung in einer Schule in der digitalen Welt essentiell sind. Entsprechende Fort- und Weiterbildungsangebote werden auch für das weitere pädagogische Personal vorgehalten.
Für die erste Phase derLehrkräftebildung definieren die Universitäten auf Basis der KMK-Beschlüsse zur Digitalisierung eigenverantwortlich Umfang und Inhalt des Kompetenzaufbaus.
1.5.4 Digital gestützte Gestaltung von kompetenzorientierter Standardsicherung
Lehren und Lernen mit und über Medien integriert digitale Lösungen zur digital gestützten Gestaltung von lernprozessbegleitender Diagnose und Förderung sowie von kompetenzorientierter Standardsicherung. Lehrkräfte, Lehramtsanwärterinnen und Lehramtswärter sowie das weitere pädagogische Personal bedienen sich hierzu aus einem standardisierten Angebot digitaler Assessment- und Aufgabenformate, das eine an den Ausbildungsstandards ausgerichtete und schulrechtlich abgesicherte Nutzung ermöglicht.
1.5.5 Verfügbarkeit von digitalen Bildungsmedien für die Lehrkräftebildung
Die Lehrenden und Lernenden in Angeboten der zweiten und dritten Phase der Lehrkräftebildung können ein strukturiertes, leicht auffindbares und rahmenlehrplankonformes Angebot an digitalen Bildungsmedien orts-, zeit- und geräteunabhängig nutzen.
1.5.6 Landesweite Lehr-/ Lernumgebung
Als virtuellen Raum für das Lehren und Lernen mit und über Medien in der zweiten und dritten Phase der Lehrkräftebildung sowie in den Qualifizierungsmaßnahmen des Quereinstiegs nutzen die beteiligten Akteure orts-, zeit- und geräteunabhängig eine landesweite Lehr-/Lernumgebung. Sie ersetzt schrittweise dezentrale Lösungen. Die Schulpraktischen Seminare, das behördeninterne Studienzentrum für Erziehung, Pädagogik und Schule (StEPS) sowie Einrichtungen der Lehrkräftefortbildung und der Berufsbegleitenden Weiterbildung werden verpflichtet, die Lehr-/ Lernumgebung zu nutzen.
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1.6 Service und Support
1.6 Service und Support
1.6.1 Unterstützungsangebot für das Lehren und Lernen mit und über Medien
Die Berliner Schulen werden bei der Verankerung des Lehrens und Lernens mit und über Medien in das schulinterne Curriculum, bei der Identifikation des entsprechenden Fort- und Weiterbildungsbedarfs des pädagogischen Personals, bei der Planung der schulspezifischen technischen Ausstattung sowie in technischen Fragen des Betriebs schulischer digitaler Lösungen verlässlich durch kompetentes internes wie externes Personal beraten und unterstützt.
Den Einrichtungen der Aus-, Fort- und Weiterbildung steht für die Planung der technischen Ausstattung sowie in technischen Fragen des Betriebs digitaler Lösungen ebenfalls eine verlässliche Unterstützung zur Verfügung.
1.6.2 Unterstützungsangebot für IT-Sicherheit und Datenschutz
Die Berliner Schulen sowie die Einrichtungen der Aus-, Fort- und Weiterbildung werden bei der Umsetzung von Standards der IT-Sicherheit und des Datenschutzes verlässlich durch kompetentes internes und externes Personal beraten und unterstützt.
1.6.3 Unterstützungsangebot für IT-Wartung
Die Berliner Schulen sowie die Einrichtungen der Aus-, Fort- und Weiterbildung werden bei der Wartung der IT-Ausstattung verlässlich durch internes und externes technisches Personal beraten und unterstützt.
1.6.4 Schulungsangebote für digitale Lösungen
Die Nutzenden werden in der Bedienung digitaler Lösungen durch internes und externes Personal bedarfsgerecht geschult.
1.6.5 Zentrale Anlaufstelle für Service und Support
Die Service- und Supportangebote werden von einer zentralen Anlaufstelle koordiniert, an die sich die Nutzenden der digitalen Lösungen mit Service- und Supportanfragen wenden können.
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1.7 IT-Infrastruktur
1.7 IT-Infrastruktur
1.7.1 Breitbandiger Internetzugang und WLAN
Die Berliner Schulen und die Standorte der Aus-, Fort- und Weiterbildung verfügen über einen Breitbandzugang zum Internet mit hohen Datenübertragungsraten und über eine flächendeckende Versorgung der Schulgelände mit WLAN.
1.7.2 Ausstattung mit Anzeige-, Interaktions- und Peripheriegeräten
Die Berliner Schulen und die Standorte der Aus-, Fort- und Weiterbildung sind bedarfsgerecht mit Anzeige- und Interaktionsgeräten ausgestattet; hierzu gehören bspw. interaktive Whiteboards, Projektions- und Präsentationstechnik, Drucker, Scanner oder Dokumentenkameras.
1.7.3 Ausstattung mit digitalen Arbeitsgeräten
Die Berliner Schulen sind bedarfsgerecht mit digitalen Arbeitsgeräten ausgestattet; hierzu gehören bspw. 3-D-Drucker, Lasercutter, digitale Simulationsmaschinen, Virtual Reality-Brillen, digitale Messgeräte oder programmierbare Roboter.
1.7.4 Ausstattung mit mobilen Endgeräten
Das pädagogische Personal sowie Seminarleitungen an schulpraktischen Seminaren sind mit einem persönlichen mobilen Endgerät ausgestattet, das zur Kommunikation und Zusammenarbeit sowie für das digital gestützte Lehren verwendet wird.
Die Schülerinnen und Schüler sind mit einem persönlichen mobilen Endgerät ausgestattet, das für das digital gestützte Lernen sowie zur Zusammenarbeit und Kommunikation verwendet wird.
Die Berliner Schulen verfügen zudem über einen Pool an mobilen Endgeräten, die nach dienstlicher und schulorganisatorischer Notwendigkeit von Schulleitungen, Abteilungsleitungen sowie koordinierenden Lehrkräften für sporadische mobile Schulverwaltungsarbeit sowie für Schulverwaltungsarbeit im Notfallbetrieb verwendet werden.
1.7.5 Schulverwaltungsarbeitsplatz
Die Berliner Schulen nutzen Schulverwaltungsarbeitsplätze, die den Zugang zu administrativen digitalen Lösungen im Berliner Landesnetz sowie die Nutzung von Druckern und Multifunktionsgeräten ermöglichen.
1.7.6 Assistive Technologien
An den bereitgestellten mobilen Endgeräten sowie am Schulverwaltungsarbeitsplatz können bedarfsgerecht assistive Technologien genutzt werden (insb. Screenreader oder Braillezeilen).
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1.8 IT-Architektur
1.8 IT-Architektur
1.8.1 Verzahnung von Pädagogik und Administration
Die IT-Architektur des Berliner Schulwesens unterstützt die enge Verzahnung der pädagogischen und administrativen Prozesse und verfügt über Komponenten, die von den handelnden Akteuren zur Wahrnehmung pädagogischer wie administrativer Aufgaben gleichermaßen verwendet werden können.
1.8.2 Standardisierung und Flexibilität
Die IT-Architektur des Berliner Schulwesens vereinheitlicht das Portfolio der eingesetzten digitalen Lösungen. Sie orientiert sich dabei an dem Grundsatz: so viel Standardisierung wie möglich und so viel Flexibilität wie nötig.
1.8.3 Schulische Selbstständigkeit und Eigenverantwortung
Die IT-Architektur des Berliner Schulwesens folgt dem Grundsatz der schulischen Selbstständigkeit und Eigenverantwortung in der Gestaltung des Unterrichts sowie der außerunterrichtlichen Förderung und Betreuung. Sie verfügt über eine hinreichende Flexibilität für den Einsatz von digitalen Lösungen, die von Fachkonferenzen oder Lehrkräften ausgewählt werden.
1.8.4 Orts-, zeit- und geräteunabhängige Verfügbarkeit digitaler Lösungen
Die IT-Architektur des Berliner Schulwesens ermöglicht ihren Nutzerinnen und Nutzern einen orts- und zeitunabhängigen und im Falle von externen Nutzerinnen und Nutzern wie z. B. Erziehungsberechtigten oder außerschulischen Kooperationspartnern (z. B. Ausbildungsbetrieben) auch einen geräteunabhängigen Zugang zu digitalen Lösungen.
1.8.5 Verhältnis zur IKT-Architektur des Landes Berlin
Die IT-Architektur des Berliner Schulwesens orientiert sich bei digitalen Lösungen für administrative Prozesse an den Richtlinien der IKT-Architektur des Landes Berlin. Bei digitalen Lösungen für pädagogische Prozesse erfolgt dies nur dann, wenn die Richtlinien der IKT-Architektur des Landes Berlin die Umsetzung der pädagogischen Anforderungen ermöglichen, die sich aus der schulischen Selbstständigkeit und Eigenverantwortung ergeben.
1.8.6 Kontinuierliche Weiterentwicklung
Die Komponenten der IT-Architektur des Berliner Schulwesens werden in IT-Lifecycle-Management-Prozessen mit klar definierten Rollen und Verantwortlichkeiten kontinuierlich unter Berücksichtigung der Anforderungen der strategischen Zielsysteme, der Fachprozesse, der Nutzerinnen und Nutzer sowie der relevanten Gremien weiterentwickelt.